DVT-Abrechnung: Was Fachärzte nach GOÄ, UV-GOÄ und bei GKV-Patienten ansetzen können

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DVT-Abrechnung: Was Fachärzte nach GOÄ, UV-GOÄ und bei GKV-Patienten ansetzen können



Wer über ein DVT-System nachdenkt, stellt sich früher oder später die Frage der Refinanzierung. Die Antwort hängt von der Patientenstruktur ab – und davon, welche Abrechnungswege in der jeweiligen Praxis realistisch nutzbar sind. Dieser Artikel gibt einen sachlichen Überblick über zu erwartende Zahlen. Wichtig zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass die Zahlen von Praxis zu Praxis stark variieren können.


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Die drei Abrechnungswege im Überblick

Die DVT-Leistungen werden nicht über eine eigene Ziffer abgerechnet, sondern analog zu Computertomographie-Leistungen nach GOÄ. Das bedeutet: Die Abrechnung erfolgt über CT-Ziffern, die auf DVT-Aufnahmen angewendet werden — mit denselben Multiplikatorregeln wie bei anderen bildgebenden Leistungen.

Für die meisten Fachärzte ergeben sich dabei drei relevante Wege: PKV-Patienten über die GOÄ, BG-Patienten über die UV-GOÄ, und GKV-Patienten über Einzelantrag oder IGeL.


PKV: Abrechnung nach GOÄ

Bei Privatpatienten ist die digitale Volumentomographie (DVT) nach den geltenden CT-Ziffern der GOÄ ansetzbar. Eine DVT-Untersuchung setzt sich typischerweise aus mehreren Positionen zusammen: der Aufnahme selbst (CT-analog), einem Zuschlag für die computergesteuerte Analyse sowie ergänzenden Ziffern für Beratung, symptombezogene Untersuchung und Befundbericht.

Der Steigerungsfaktor liegt im Ermessen des Behandlers — der Rahmen reicht vom einfachen bis zum 2,5-fachen Satz. In der Praxis wird bei DVT-Aufnahmen häufig ein mittlerer bis gehobener Faktor angesetzt, was die Bildqualität und den zeitlichen Aufwand widerspiegelt.


UV-GOÄ: BG-Patienten für D-Ärzte besonders relevant

Für Durchgangsärzte und D-Arzt-ermächtigte Praxen ist die UV-GOÄ oft der verlässlichste Abrechnungsweg für die DVT. Die BG-Verwaltungen erkennen DVT-Befunde als valide Grundlage für die Verlaufsdokumentation an, und die Abrechnung erfolgt über CT-analoge Ziffern der UV-GOÄ.

Da Handgelenks-, Fuß- und Sprunggelenksverletzungen – also die typischen Anwendungsregionen eines Extremitäten-DVT – zu den häufigsten BG-Diagnosen gehören, ist das Erlöspotenzial für D-Ärzte im BG-Bereich gut einschätzbar.


GKV: Was möglich ist – und was nicht

Im vertragsärztlichen Kassenbereich ist die DVT nicht als Regelleistung im EBM abgebildet. Eine direkte Abrechnung gegenüber der KV ist daher nicht möglich. Es gibt jedoch zwei Wege, über die die DVT auch für GKV-Patienten angeboten werden kann:

Der Einzelantrag ermöglicht es, bei medizinisch klar begründetem Bedarf – zum Beispiel bei unklarem konventionellem Röntgenbefund mit klinischem Frakturverdacht – die Kostenübernahme durch die Krankenkasse des Patienten zu beantragen. Das ist kein Routineweg, aber in begründeten Einzelfällen möglich.

Die IGeL-Abrechnung erlaubt es, die DVT als individuelle Gesundheitsleistung anzubieten, wenn der Patient die Kosten selbst trägt. Die Abrechnung erfolgt dabei ebenfalls nach GOÄ-Ziffern – transparent, nachvollziehbar und für Patienten erklärbar, wenn der diagnostische Mehrwert klar kommuniziert wird.


Was bei der Abrechnung zu berücksichtigen ist

Die Analogabrechnung nach GOÄ setzt voraus, dass die Leistung korrekt begründet und dokumentiert ist. Die DVT muss als technisch äquivalentes Verfahren zur CT klar ausgewiesen sein – das ist in der Praxis mit einer entsprechenden Befunddokumentation und einem kurzen Hinweis auf dem Liquidationsbeleg problemlos umsetzbar.

Außerdem ist die Fachkunde im Strahlenschutz Voraussetzung, um DVT-Aufnahmen eigenständig durchführen und abrechnen zu dürfen. Für Orthopäden und HNO-Ärzte, die bereits konventionelles Röntgen betreiben, ist der Weg zur DVT-Fachkunde in der Regel überschaubar.


Was das für die Refinanzierung bedeutet

Die tatsächliche Refinanzierung eines DVT-Systems hängt unmittelbar davon ab, wie sich PKV-, BG- und GKV-Anteil in der eigenen Praxis zusammensetzen. Eine Praxis mit hohem Privatpatientenanteil oder D-Arzt-Zulassung steht hier strukturell anders da als eine reine Kassenpraxis.

Im persönlichen Beratungsgespräch wird auf Basis der eigenen, praxisindividuellen Zahlen und Situation eine Grundlage zur Kalkulation der eigenen Erträge geschaffen.

Stellen Sie für eine Einschätzung auf Basis Ihrer Praxisstruktur gerne eine Beratungsanfrage über Kontakt.